Vocalensemble Würzburg - Der feine Chor aus Würzburg

Vocalensemble Würzburg e.V.



Mitgliedschaft

Seit April 2002 sind wir als gemeinnütziger Verein im Vereinsregister eingetragen. Es gibt zwei Arten der Mitgliedschaft in unserem Verein:

Sängeringen und Sänger sind aktive Mitglieder und bezahlen einen Vereinsbeitrag von 40 Euro (ermäßigt 15 Euro) pro Trimester.

Wir laden Sie herzlich ein, als Fördermitglied mit einem Förderbeitrag ab 50 Euro pro Jahr unsere Chorarbeit zu unterstützen und unsere Konzerte zu genießen. Als Gegenleistung:

  • werden Sie rechtzeitig von uns über jedes Konzert per Brief oder Email informiert
  • reservieren wir für Sie Karten und die besten Plätze
  • werden Sie - falls gewünscht - als Fördermitglied namentlich in den Programmheften und hier auf unserer Homepage erwähnt

Wenn Sie bei uns mitsingen oder Fördermitglied werden wollen, treten Sie einfach mit uns in Kontakt.


Unsere Fördermitglieder

Wir möchten uns ganz herzlich bei unseren Fördermitgliedern bedanken, ohne deren finanzielle Unterstützung wir die erfolgreichen Projekte des letzten Jahres nicht hätten durchführen können.

Der Dank geht u. a. an:

Anne Horvath, Würzburg

Dr. Axel Horvath, Würzburg

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Auszüge aus der Vereinssatzung

§ 2 Vereinszweck

  • Der Verein macht sich die Pflege der Vokalmusik zur Aufgabe.
  • Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht in der Veranstaltung von Konzerten und der Durchführung der dafür notwendigen Probenarbeit.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  • Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ein Mitglied hat bei Ausscheiden oder Ausschluss keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Vorstand und die von ihm mit einer Aufgabe im Sinne der Vereinszwecks betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz tatsächlich erfolgter Auslagen.

§ 3 Vereinsgrundsätze

  • Im "Vocalensemble Würzburg" arbeiten Laienmusiker mit hohem künstlerischem Anspruch und idealistischen, d.h. nicht kommerziellen Absichten zusammen.
  • Die Vereinsarbeit findet in regelmäßigen Proben und in Proben- und Konzertwochenenden statt. Die eigenverantwortliche Beherrschung des Notentextes der Werke nach einer ausreichenden Erarbeitung während der Proben und die Wahrnehmung der Probenzeiten ist Voraussetzung für die Teilnahme an Konzerten des Chores.

§ 8 Mitglieder

  • Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern sowie Ehrenmitgliedern.
  • Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden.
  • Fördermitglied kann darüber hinaus jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zwecken des Vereins in besonderer Weise verbunden ist.
  • Zum Ehrenmitglied kann eine natürliche Person ernannt werden, die sich in herausragender Weise um die Belange des Vereins verdient gemacht hat.
  • Ein Antrag auf Mitgliedschaft als aktives Mitglied oder als Fördermitglied ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Ein Vorschlag für eine Ehrenmitgliedschaft kann von jedem Mitglied formlos an den Vorstand gerichtet werden. Über den Aufnahmeantrag als aktives Mitglied entscheidet der Dirigent. Über den Aufnahmeantrag als Fördermitglied und den Vorschlag über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
  • Die Mitgliedschaft endet
    • mit dem Tod des Mitglieds
    • durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand, Für aktive Mitglieder ist der Austritt jeweils zum 30. 4., 31. 8. und 31. 12. mit sofortiger Wirksamkeit möglich. Für passive Mitglieder ist der Austritt jeweils mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende möglich.
    • durch Ausschluss aus dem Verein.

§ 9 Mitgliedsbeitrag

  • Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Höhe und Fälligkeit für aktive und Fördermitglieder wird jährlich durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.

§ 10 Die Mitgliederversammlung

  • Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Die Einladung der aktiven Mitglieder und der Fördermitglieder erfolgt schriftlich durch ein Vorstandsmitglied spätestens zwei Wochen vor der Versammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens acht Tage vor der Versammlung beim Vorstand mit kurzer Begründung einzureichen. Die Versammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Falls kein Vorstandsmitglied anwesend ist, wählt sie einen Versammlungsleiter.
  • Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt oder wenn ein auszuschließendes Mitglied dies verlangt (vgl. § 8 Absatz 4)
  • Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Aufgaben:
    • Genehmigung des Jahresberichts der Vorstandes
    • Entlastung der Vorstandschaft
    • Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
    • Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
    • Beratung und Beschlussfassung über ordnungsgemäß gestellte Anträge
    • Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
  • Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit 2/3 - Mehrheit mit Ausnahme des Beschlusses der Satzungsänderung und Auflösung des Vereins; hierfür ist eine 3/4 - Mehrheit notwendig. Beschlussfähig ist jede ordentlich einberufene Mitgliederversammlung. Abstimmungs- und wahlberechtigt sind alle aktiven Mitglieder. Eine Vertretung ist unzulässig.
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